YummyCash in DATEV Lohn und Gehalt integrieren

YummyCash unterstützt HR Teams dabei, Essenszuschüsse effizient zu verwalten. Am Monatsende erhalten Sie eine Datei, die Sie direkt in DATEV Lohn und Gehalt einlesen können. Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den Importprozess, damit alles ohne Mehraufwand funktioniert.

Schritt 1: Formatbezeichnung in DATEV anlegen

Bevor Sie die Export-Datei aus YummyCash importieren, legen Sie einmalig eine Formatbezeichnung an. So funktioniert es:

1. Öffnen Sie in DATEV den ASCII Import Assistent

2. Wählen Sie Neu und tragen Sie als Herstellerbezeichnung YummyCash ein

3. Legen Sie Einstellungen und Datensatzaufbau fest und schließen Sie mit Fertig stellen ab

Dieses Format bleibt gespeichert und steht Ihnen dauerhaft zur Verfügung.

Dieses Format bleibt gespeichert und steht Ihnen dauerhaft zur Verfügung.

Schritt 2: Bewegungsdaten aus YummyCash importieren

Sobald Ihnen die Exportdatei aus YummyCash vorliegt, können Sie sie in DATEV übertragen.

Gehen Sie wie folgt vor
• Öffnen Sie in Lohn und Gehalt den Bereich Datenübernahme
• Wählen Sie Bewegungsdaten importieren
• Geben Sie den Monat der Übernahme ein
• Wählen Sie als Hersteller YummyCash
• Laden Sie die Datei von Ihrem PC hoch
• Klicken Sie auf Übernehmen

Nach dem Import stehen die Daten direkt für die Abrechnung zur Verfügung.

Schritt 3: Datei prüfen und Abrechnung fortsetzen

Nach dem Import können Sie die Daten in DATEV einsehen und prüfen. Sobald alles korrekt angezeigt wird, können Sie mit der Lohnabrechnung fortfahren. YummyCash exportiert die Daten in einem Format, das für DATEV geeignet ist und ohne manuelle Nacharbeit übernommen werden kann.

icon

Fragen & Antworten

Sie haben Fragen? Hier finden Sie kompakte Antworten auf alles, was Sie vor dem Start wissen möchten.

Die Belege werden von Mitarbeitern hochgeladen und durch unsere KI auf Richtigkeit und Steuerfähigkeit überprüft.

Nein, YummyCash können Sie auch ohne Steuerberater nutzen. Es ist jedoch sinnvoll, die Lohnarten einmalig mit einem Steuerberater abzustimmen.

Die Datei ist DATEV-kompatibel und funktioniert auch mit anderen Lohnbuchhaltungsprogrammen, die CSV-Dateien einlesen können.

Sie können die Datei jederzeit abrufen. Nach Monatsende steht sie vollständig mit allen relevanten Daten bereit.