Nutzungsbedingungen YummyCash

1. Hintergrund

1.1. Die Privadsy UG (haftungsbeschränkt), Clemensänger-Ring 24, 85356 Freising, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 280228, bietet mit YummyCash eine Software-Lösung zur Verwaltung von Essenszuschüssen gemäß den geltenden steuerrechtlichen Rahmenbedingungen an.

1.2. Ziel des Produkts YummyCash ist es, Arbeitgebern die Gewährung steuerbegünstigter Essenszuschüsse zu erleichtern. Hierzu erfassen Arbeitnehmer ihre Essensbelege über das YummyCash Dashboard. Die Software analysiert die Belege automatisiert und stellt dem Arbeitgeber monatlich eine DATEV-kompatible Auswertung zur Verfügung.

1.3. Die Nutzung des YummyCash Dashboards erfolgt ausschließlich über eine Web-Anwendung, die auch für mobile Browser vollständig zugänglich ist. Eine mobile App wird nicht bereitgestellt.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Web-Anwendung YummyCash („Dashboard“) durch Unternehmen („Kunde“) zur Abwicklung von Essenszuschüssen gegenüber deren Mitarbeitenden.

2.2. YummyCash ermöglicht es:

  • 2.2.1. vom Kunden angelegten Mitarbeitenden, Belege über das YummyCash Dashboard einzureichen;
  • 2.2.2. die eingereichten Belege automatisiert durch KI-Technologie analysieren zu lassen;
  • 2.2.3. dem Kunden, monatlich eine DATEV-kompatible Auswertung der erstattungsfähigen Essenszuschüsse als Download zur Verfügung zu stellen;
  • 2.2.4. dem Kunden, alle eingereichten Belege im Dashboard einzusehen und bei Bedarf Korrekturen oder Ausschlüsse vorzunehmen.

2.3. Die Nutzung des Dashboards ist während einer Testphase zunächst nur für Einzelpersonen ohne angelegten Workspace möglich („Testmodus“). Die vollständige Nutzung mit Verwaltung von Mitarbeitenden und Exportfunktionen erfordert die Einrichtung eines Workspaces.

2.4. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der Anzahl aktiv verwalteter Mitarbeitender. Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung ist jederzeit zum Monatsende möglich. Eine Setup- oder Onboardinggebühr fällt nicht an.

3. Nutzung und Belegerfassung

3.1. Die Belegeinreichung erfolgt ausschließlich über das YummyCash Dashboard. Die Web-App ist sowohl auf Desktop- als auch mobilen Browsern vollständig nutzbar. Eine mobile App wird nicht angeboten.

3.2. Für die Nutzung ist eine Authentifizierung über einen personalisierten Zugang erforderlich. Nach Einladung durch den Kunden können Mitarbeitende ihren Zugang selbst aktivieren und Belege hochladen.

3.3. Der Upload von Belegen erfolgt durch das Hochladen von Bilddateien (Foto oder Scan). Die Belege müssen lesbar und vollständig sein.

3.4. Die Auswertung der Belege erfolgt vollautomatisiert mithilfe künstlicher Intelligenz. YummyCash extrahiert relevante Informationen wie:

  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsbetrag
  • Anbieter/Restaurantname

3.5. Eine manuelle Prüfung durch YummyCash findet nicht statt. Der Kunde ist für die Sichtprüfung und Freigabe der Daten verantwortlich, bevor sie in die Lohnabrechnung übernommen werden.

3.6. YummyCash erstellt bis zum 10. Werktag eines Monats eine DATEV-kompatible Datei mit den relevanten Daten des Vormonats. Diese enthält:

  • Name oder ID des Mitarbeitenden
  • Arbeitstage mit eingereichten Belegen
  • Kategorisierung der Beträge gemäß steuerlicher Vorgaben

3.7. Der Arbeitgeber kann die Übersicht im Dashboard einsehen und einzelne Belege vor Übernahme in die Auswertung manuell ausschließen.

4. Voraussetzungen für steuerliche Anerkennung

4.1. Damit ein Essenszuschuss steuerlich als Sachbezug anerkannt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • 4.1.1. Der Beleg darf nur Mahlzeiten und Getränke enthalten, die der einreichende Mitarbeitende selbst konsumiert hat.
  • 4.1.2. Das Essen muss während einer Arbeitspause oder im Rahmen eines betrieblichen Anlasses verzehrt worden sein.
  • 4.1.3. Der Essenszuschuss darf den tatsächlichen Rechnungsbetrag nicht überschreiten.
  • 4.1.4. Alkohol, Tabakwaren, Non-Food-Artikel und Haushaltswaren sind nicht erstattungsfähig.
  • 4.1.5. Zulässig sind kalte und warme Speisen sowie Getränke, die dem unmittelbaren Verzehr dienen. Der Erwerb darf in einem oder mehreren Geschäften erfolgen (z. B. Imbiss + Getränk im Supermarkt).
  • 4.1.6. Der eingereichte Beleg muss enthalten: Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens, Datum der Ausstellung, Art und Menge der verzehrten Artikel, Gesamtbetrag inkl. Umsatzsteuer.
  • 4.1.7. Jeder Beleg darf nur einmal eingereicht werden.
  • 4.1.8. Die Einreichung muss spätestens bis zum dritten Kalendertag des Folgemonats erfolgen.

4.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Mitarbeitenden über diese Voraussetzungen zu informieren und deren Einhaltung regelmäßig zu prüfen.

4.3. Bei Unregelmäßigkeiten oder fehlerhaften Belegen hat der Kunde die Möglichkeit, betroffene Transaktionen im Dashboard manuell zu sperren.

5. Testphase und Vertragsbeginn

5.1. Die Nutzung des YummyCash Dashboards ist zunächst im sogenannten „Testmodus“ möglich.

5.2. Der Testmodus ist kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung nutzbar, solange kein Workspace erstellt und keine Mitarbeitenden hinzugefügt werden.

5.3. Mit dem Anlegen eines Workspaces und dem Hinzufügen von Mitarbeitenden wird der Testmodus verlassen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die kostenpflichtige Nutzung gemäß Abschnitt 6.

5.3a. Die Privadsy UG behält sich vor, bestimmte Funktionen im Testmodus einzuschränken. Dies betrifft insbesondere die Anzahl oder Häufigkeit der Belegeinreichung, die Analysefunktion sowie die Exportmöglichkeiten.

5.4. Der Vertrag zur Nutzung von YummyCash über der Testphase hinaus kommt durch das erstmalige Anlegen eines Workspaces zustande.

6. Vergütung, Abrechnung und Kündigung

6.1. Die Nutzung ist ab Einrichtung eines Workspaces und der Aktivierung von Mitarbeitenden kostenpflichtig. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der Anzahl aktiv verwalteter Mitarbeitender.

6.2. Als „aktiv“ gelten alle Mitarbeitenden, für die im jeweiligen Kalendermonat mindestens ein Beleg eingereicht oder verarbeitet wurde.

6.3. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Monatsende. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

6.4. Der Vertrag kann jederzeit zum Ende des folgenden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung kann per E-Mail oder im Dashboard erfolgen.

6.5. Der Zugriff auf das Dashboard endet 30 Tage nach Wirksamwerden der Kündigung. Danach erfolgt die Löschung aller Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Es gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung.

7.2. Die Privadsy UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, Dritte mit der Leistungserbringung zu beauftragen.

7.3. Änderungen dieser Bedingungen werden vier Wochen vorher angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht binnen zwei Wochen, gelten sie als akzeptiert.

7.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags gültig.

7.5. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – München.