Mitarbeiter-Benefits ganz einfach
Essenszuschuss vom Arbeitgeber: steuerfrei und digital.
Digitalisieren Sie den Essenszuschuss Ihrer Mitarbeiter – mit automatisierter Belegprüfung, übersichtlicher Verwaltung und Export für Ihre Lohnbuchhaltung.
Digitalisieren Sie den Essenszuschuss Ihrer Mitarbeiter – mit automatisierter Belegprüfung, übersichtlicher Verwaltung und Export für Ihre Lohnbuchhaltung.
Essenszuschuss vom Arbeitgeber – Automatisiert, effizient und steuerlich optimiert.
Sparen Sie Zeit und reduzieren Sie Fehler – dank automatischer Validierung.
Einfacher Export für die Lohnbuchhaltung – auch kompatibel mit DATEV.
Belegübersicht und Zuschussverwaltung in einem Dashboard.

Nutzen Sie Essenszuschüsse auch im Homeoffice – ohne komplizierte Zusatzregelungen.
Belege direkt über das Mitarbeiter-Portal hochladen in wenigen Schritten
Alle Zuschüsse im Überblick – verständlich und geordnet.
Unser System wurde entwickelt, um den Essenszuschuss für Mitarbeiter maximal einfach, effizient und steuerlich konform umzusetzen – im Gegensatz zu manuellen oder veralteten Lösungen. Der Unterschied zeigt sich in jedem Detail.
YummyCash | Andere Produkte | |
|---|---|---|
Belegprüfung | Automatisch | Manuell durch Buchhaltung oder Mitarbeiter |
Integration | Exportdatei für Ihre Lohnbuchhaltung | CSV-Export oder manuelle Erfassung |
Flexibilität | Büro, Homeoffice, Supermärkte, überall nutzbar | Oft eingeschränkt, speziell bei Homeoffice |
Benutzerfreundlichkeit | Web-App | App oder Portal mit manueller Belegerfassung |
Automatisierung | Vollautomatische Belegprüfung | Oft keine oder nur teilweise Automatisierung |
Der Essenszuschuss ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers zur Förderung der täglichen Mitarbeiterverpflegung. Bei YummyCash erfolgt die Umsetzung digital, belegbasiert und gesetzeskonform – unabhängig vom Arbeitsort.
Pro Arbeitstag kann ein Zuschuss von bis zu 7,50 Euro gewährt werden. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:
• einem steuerfreien Arbeitgeberzuschuss von maximal 3,10 Euro
• dem amtlichen Sachbezugswert von 4,40 Euro (Stand 2025), der mit pauschal versteuert wird
Im Gegensatz zu pauschalen Modellen mit einer Begrenzung auf 15 Kalendertage pro Monat ermöglicht das belegbasierte Modell von YummyCash die steuerlich begünstigte Erstattung für jeden tatsächlichen Arbeitstag, an dem ein geeigneter Beleg eingereicht wird.
Daher können monatlich auch mehr als 112,50 Euro steuerlich anerkannt werden. Wie genau funktioniert das?
Mitarbeitende reichen ihre Belege direkt über das YummyCash-Dashboard ein. Die Prüfung erfolgt automatisiert, die Auszahlung z.B. über die nächste Gehaltsabrechnung.
Neben der steuerlichen Entlastung wirkt der Essenszuschuss auch positiv auf Motivation, Gesundheit und Mitarbeiterbindung – ein wirkungsvoller Benefit, ohne Mehraufwand für HR oder Buchhaltung.
Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – YummyCash bietet flexible und unkomplizierte Lösungen für beide Seiten. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie von unserem digitalen Essenszuschuss profitieren können.
Mit YummyCash sparen Sie Zeit und Aufwand – dank KI-gestützter Belegerkennung und automatisierter Prüfung. Probieren Sie es aus!
Fotografieren Sie Ihren Beleg einfach mit dem Smartphone und laden Sie ihn unkompliziert hoch – fertig!
Unsere KI erkennt alle relevanten Informationen automatisch und prüft die Zuschussfähigkeit in Sekunden.
Sie haben Fragen? Hier finden Sie kompakte Antworten auf alles, was Sie vor dem Start wissen möchten.
Die Belege werden von Mitarbeitern hochgeladen und durch unsere KI auf Richtigkeit und Steuerfähigkeit überprüft.
Ja, die Lösung ist flexibel und unterstützt auch Homeoffice-Mahlzeiten.
Alle Belege werden automatisch verarbeitet und können als DATEV-kompatible Datei exportiert werden.
Bei belegbasierten Lösungen wie YummyCash gibt es keine pauschale Begrenzung. Der steuerfreie Essenszuschuss kann für jeden tatsächlichen Arbeitstag mit gültigem Beleg gewährt werden.
Ohne Beleg erfolgt keine Prüfung und kein Zuschuss. Nur eingereichte und gültige Belege werden steuerlich berücksichtigt und erstattet.
Zulässig sind Belege für Mahlzeiten, die während der Arbeitszeit verzehrt werden – z. B. aus Restaurants, Supermärkten, Lieferdiensten oder Kantinen. Wichtig ist, dass Datum, Betrag und Anbieter eindeutig erkennbar sind. Alkohol und Tabakwaren sind ausgeschlossen.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss beträgt 7,50 Euro pro Arbeitstag (Stand 2025), davon sind 3,10 Euro steuerfrei und 4,40 Euro pauschal zu versteuern.
Ja. Am Monatsende wird automatisch eine DATEV-kompatible Datei erzeugt, die direkt in Ihre Lohnabrechnung übernommen werden kann.
Starten Sie mit der intelligenten Lösung für digitale Essenszuschüsse – schnell, transparent und ohne manuellen Aufwand.