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Essenszuschuss 2026: Neuer Sachbezugswert und steuerfreier Höchstzuschuss

Der Essenszuschuss ist 2026 eines der effektivsten steuerbegünstigten Benefits, um Mitarbeitende zu unterstützen – sowohl im Büro als auch im Homeoffice. Arbeitgeber können damit bis zu 7,67 € pro Tag und Mitarbeitendem steueroptimiert bezuschussen.

Zusammenfassung

Änderungen beim Essenszuschuss 2026 auf einen Blick

Sachbezugswert erhöht

Der amtliche Sachbezugswert für ein Mittagessen wird angehoben. Er steigt von bisher 4,40 Euro auf 4,57 Euro pro Arbeitstag und bildet damit die neue steuerliche Grundlage für den Essenszuschuss.

Höherer maximaler Zuschuss

Auch der maximal steuerlich begünstigte Arbeitgeberzuschuss pro Tag erhöht sich. Statt 7,50 Euro können Arbeitgeber ab 2026 bis zu 7,67 Euro je Arbeitstag gewähren.

Wie sich diese Anpassungen konkret auswirken, zeigen wir anhand von drei praxisnahen Beispielen. Grundlage ist der maximal steuerlich begünstigte Essenszuschuss von 7,67 Euro pro Arbeitstag bei einem amtlichen Sachbezugswert von 4,57 Euro je Mittagessen.

Beispiel 1: Elias

Mahlzeitenpreis: 5,67 €
Eigenbeteiligung: 0,- €
Pauschal versteuerter Anteil: 4,57 €
Steuerfreier Zuschuss: 1,10 €

Elias zahlt für seine Mahlzeit einen Preis von 5,67 € und liegt somit unter dem täglichen maximalen Zuschuss von 7,67 € (keine Eigenbeteiligung). Der Arbeitgeber muss davon 4,57 € mit 25% pauschal versteuern, der verbleibende Zuschuss bleibt steuerfrei.

Beispiel 2: Leyla

Mahlzeitenpreis: 8,67 €
Eigenbeteiligung: 1,00 €
Pauschal versteuerter Anteil: 3,57€
Steuerfreier Zuschuss: 4,10 €

Arbeitnehmerin Leyla zahlt für ihre Mahlzeit 8,67 € und leistet eine Eigenbeteiligung von 1,00 €. Durch die Eigenbeteiligung wird der pauschal zu versteuernde Anteil in diesem Fall um 1,00 € gemindert.  Somit ist der verbleibende Zuschuss (4,10 €) steuerfrei.

Beispiel 3: Andrej

Mahlzeitenpreis: 12,24 €
Eigenanteil: 4,57 € 
Pauschal versteuerter Anteil: 0,- €
Steuerfreier Zuschuss: 7,67 €

Andrej zahlt für seine Mahlzeit 12,24 € und leistet eine Eigenbeteiligung in Höhe von 4,57 €. Durch die Eigenbeteiligung wird der pauschal zu versteuernde Anteil gemindert.  Somit ist der maximale Zuschuss von 7,67 € steuerfrei.

So einfach geht's:

Illustration in Comicstil - Einkauf

1. Beleg dort einreichen, wo gegessen wird.

Ob Restaurant, Supermarkt, Bäckerei oder Lieferdienst – mit YummyCash funktioniert der Essenszuschuss überall, wo es Mahlzeiten oder Lebensmittel gibt.

Illustration in Comicstil - Belegscan

2. Beleg einfach hochladen.

Nach dem Essen einfach den Kassenbeleg in YummyCash hochladen – unser Sytstem erkennt automatisch, ob der Beleg zuschussfähig ist.

Illustration in Comicstil - Belegupload

3. Zuschuss automatisch erhalten.

Nach der Prüfung wird der Essenszuschuss automatisch im Lohn berücksichtigt. Arbeitgeber exportieren die geprüften Belege direkt für die Lohnbuchhaltung.

Überall nutzbar – keine Grenzen für mehr Freiheit.

Mit YummyCash sind Ihre Mitarbeitenden völlig flexibel: Der Essenszuschuss funktioniert überall – im Restaurant, im Supermarkt, beim Bäcker oder Lieferdienst. Ein einfacher Kassenbeleg genügt, um den Zuschuss steueroptimiert zu erhalten – ganz ohne Karten, Apps oder Begrenzung durch Akzeptanzpartner.

Smarte Prüfung: Automatisch die höchste Förderung.

YummyCash erkennt automatisch, welche Beträge förderfähig sind, und wendet stets die bestmögliche steuerfreie Erstattung an. So sparen Arbeitgeber Zeit – und Mitarbeitende erhalten den maximal möglichen Zuschuss.

Rechtssicher, transparent und geprüft.

Mit YummyCash läuft alles regelkonform: Jeder Beleg wird geprüft, damit nur echte Mahlzeiten bezuschusst werden. Arbeitgeber erfüllen alle steuerlichen Vorgaben – Mitarbeitende genießen maximale Einfachheit.

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Fragen & Antworten

Sie haben Fragen? Hier finden Sie kompakte Antworten auf alles, was Sie vor dem Start wissen möchten.

Die Belege werden von Mitarbeitern hochgeladen und durch unser System auf Richtigkeit und Zuschussfähigkeit überprüft.

Ja, die Lösung ist flexibel und unterstützt auch Homeoffice-Mahlzeiten.

Alle Belege werden automatisch verarbeitet und können als DATEV-kompatible Datei exportiert werden.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden pro Arbeitstag bis zu 7,50 € steuerfrei gewähren. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem amtlichen Sachbezugswert von 4,40 € (für Mittag-/Abendessen) und einem steuerfreien Arbeitgeberzuschuss von 3,10 €.

enn Mitarbeitende bei der Mahlzeit selber mindestens den Sachbezugswert (also 4,40 €) beisteuern, gilt der gesamte Zuschuss als steuerfrei. Liegt ihre Zuzahlung darunter, ist die Differenz (Sachbezugswert minus Zuzahlung) als geldwerter Vorteil lohnsteuerpflichtig.

YummyCash bietet Exportfunktionen (z. B. DATEV-Export) zur nahtlosen Übertragung der Erstattungsdaten in gängige Abrechnungslösungen.