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So funktioniert Essenszuschuss 2025 mit YummyCash.

Der Essenszuschuss ist 2025 eines der effektivsten steuerbegünstigten Benefits, um Mitarbeitende zu unterstützen – sowohl im Büro als auch im Homeoffice. Arbeitgeber können damit bis zu 7,50 € pro Tag und Mitarbeitendem steueroptimiert bezuschussen.

Mitarbeiterverpflegung steuerfrei

Warum Unternehmen 2025 auf den Essenszuschuss setzen sollten.

Der Essenszuschuss ist 2025 eines der attraktivsten steuerfreien Benefits, um Mitarbeitende gezielt zu entlasten – sowohl im Büro als auch im Homeoffice. Unternehmen profitieren von einer einfachen, digitalen Umsetzung und Mitarbeitende von einem echten Mehrwert im Alltag.
Steuerfreie Alternative zur Gehaltserhöhung

Statt teurer Gehaltserhöhungen können Arbeitgeber ihre Teams steueroptimiert unterstützen – mit bis zu 7,50 € pro Arbeitstag und Mitarbeitendem. Das sorgt für mehr Netto vom Brutto, ohne Mehrkosten für das Unternehmen.

Einfach digital & ohne Verwaltungsaufwand

Mit YummyCash läuft der gesamte Prozess automatisch: Belege werden hochgeladen, geprüft und für die Lohnabrechnung exportiert. So wird der Essenszuschuss zur einfachsten HR-Maßnahme des Jahres.

Motivierte Mitarbeitende – auch im Homeoffice

Ob im Büro, unterwegs oder im Homeoffice: Mit dem Essenszuschuss zeigen Unternehmen Wertschätzung im Alltag. Das steigert Zufriedenheit, Bindung und Motivation der Mitarbeitenden.

Stockphoto - Person beim Essen

So einfach geht's:

Illustration in Comicstil - Einkauf

1. Beleg dort einreichen, wo gegessen wird.

Ob Restaurant, Supermarkt, Bäckerei oder Lieferdienst – mit YummyCash funktioniert der Essenszuschuss überall, wo es Mahlzeiten oder Lebensmittel gibt.

Illustration in Comicstil - Belegscan

2. Beleg einfach hochladen.

Nach dem Essen einfach den Kassenbeleg in YummyCash hochladen – unser Sytstem erkennt automatisch, ob der Beleg zuschussfähig ist.

Illustration in Comicstil - Belegupload

3. Zuschuss automatisch erhalten.

Nach der Prüfung wird der Essenszuschuss automatisch im Lohn berücksichtigt. Arbeitgeber exportieren die geprüften Belege direkt für die Lohnbuchhaltung.

Überall nutzbar – keine Grenzen für mehr Freiheit.

Mit YummyCash sind Ihre Mitarbeitenden völlig flexibel: Der Essenszuschuss funktioniert überall – im Restaurant, im Supermarkt, beim Bäcker oder Lieferdienst. Ein einfacher Kassenbeleg genügt, um den Zuschuss steueroptimiert zu erhalten – ganz ohne Karten, Apps oder Begrenzung durch Akzeptanzpartner.

Smarte Prüfung: Automatisch die höchste Förderung.

YummyCash erkennt automatisch, welche Beträge förderfähig sind, und wendet stets die bestmögliche steuerfreie Erstattung an. So sparen Arbeitgeber Zeit – und Mitarbeitende erhalten den maximal möglichen Zuschuss.

Rechtssicher, transparent und geprüft.

Mit YummyCash läuft alles regelkonform: Jeder Beleg wird geprüft, damit nur echte Mahlzeiten bezuschusst werden. Arbeitgeber erfüllen alle steuerlichen Vorgaben – Mitarbeitende genießen maximale Einfachheit.

Essenszuschuss Anbieter im Überblick

YummyCash vs. Essensgutscheine oder Kartenlösungen

Mit YummyCash brauchen Sie keine Gutscheine, keine Extra-Karten und kein Gedrucktes – nur Ihr Smartphone.

YummyCash
Essensgutscheine
Kartenlösungen
100% belegbasiert
Keine Bindung an Akzeptanzstellen
Homeoffice-fähig
DATEV-Export
icon

Fragen & Antworten

Sie haben Fragen? Hier finden Sie kompakte Antworten auf alles, was Sie vor dem Start wissen möchten.

Die Belege werden von Mitarbeitern hochgeladen und durch unsere KI auf Richtigkeit und Steuerfähigkeit überprüft.

Ja, die Lösung ist flexibel und unterstützt auch Homeoffice-Mahlzeiten.

Alle Belege werden automatisch verarbeitet und können als DATEV-kompatible Datei exportiert werden.

Bei belegbasierten Lösungen wie YummyCash gibt es keine pauschale Begrenzung. Der steuerfreie Essenszuschuss kann für jeden tatsächlichen Arbeitstag mit gültigem Beleg gewährt werden.

Ohne Beleg erfolgt keine Prüfung und kein Zuschuss. Nur eingereichte und gültige Belege werden steuerlich berücksichtigt und erstattet.

Zulässig sind Belege für Mahlzeiten, die während der Arbeitszeit verzehrt werden – z. B. aus Restaurants, Supermärkten, Lieferdiensten oder Kantinen. Wichtig ist, dass Datum, Betrag und Anbieter eindeutig erkennbar sind. Alkohol und Tabakwaren sind ausgeschlossen.

Der maximale Arbeitgeberzuschuss beträgt 7,50 Euro pro Arbeitstag (Stand 2025), davon sind 3,10 Euro steuerfrei und 4,40 Euro pauschal zu versteuern.

Ja. Am Monatsende wird automatisch eine DATEV-kompatible Datei erzeugt, die direkt in Ihre Lohnabrechnung übernommen werden kann.

Starten Sie jetzt mit steuerfreien Essenszuschüssen

Kein Risiko, volle Sicherheit – starten Sie jetzt mit YummyCash.