DATEV-Export für Essenszuschüsse – einfach mit YummyCash

Essenszuschüsse gehören zu den beliebtesten Mitarbeiter-Benefits. Sie steigern nicht nur die Zufriedenheit im Team, sondern sind auch steuerlich attraktiv. Damit diese Vorteile ohne zusätzlichen Aufwand in Ihrer Lohnbuchhaltung landen, bietet YummyCash eine vollautomatische Exportdatei im DATEV-Format an. Diese Datei können Sie oder Ihr Steuerberater direkt in die Lohnbuchhaltungssoftware einlesen. Dadurch sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und behalten jederzeit den Überblick.

Warum ein DATEV-Export wichtig ist

Viele Unternehmen tragen Essenszuschüsse noch manuell in die Lohnbuchhaltung ein. Das kostet Zeit, ist fehleranfällig und führt nicht selten zu Rückfragen beim Steuerberater. Der DATEV-Export von YummyCash sorgt dafür, dass alle relevanten Daten in einer standardisierten Datei vorliegen. Diese Datei entspricht den Vorgaben von DATEV und kann nahtlos in die Lohnbuchhaltung übernommen werden.

Aufbau der Exportdatei

Die von YummyCash bereitgestellte Datei folgt einem klar definierten Schema. Jede Information wird in einer eigenen Zeile gespeichert, damit die Software sie korrekt zuordnen kann.

				
					<Beraternummer>;<Mandantennummer>;<Monat>
<Mitarbeiternummer>;<Lohnart_steuerfrei>;<Betrag>
<Mitarbeiternummer>;<Lohnart_pauschal>;<Betrag>
				
			
Beispiel aus einer Exportdatei:
				
					123456;1234;08/2025
123456789;2820;7,50
123456789;2821;0,00
123456789;2820;7,50
123456789;2821;0,00
				
			
Erklärung der Felder​

Damit auch Einsteiger verstehen, wie die Datei aufgebaut ist, hier die wichtigsten Felder im Überblick:

Einrichtung im YummyCash Dashboard

Damit Sie nicht selbst mit komplizierten Dateien arbeiten müssen, übernimmt YummyCash den größten Teil der Arbeit. Im Dashboard tragen Sie nur die wichtigsten Informationen ein.


Zunächst legen Sie Ihr Unternehmen mit allen relevanten Angaben wie Adresse, Umsatzsteuer-ID sowie Berater- und Mandantennummer an. Danach können Sie die Lohnarten konfigurieren und im Anschluss Ihre Mitarbeiter verwalten.

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Fragen & Antworten

Sie haben Fragen? Hier finden Sie kompakte Antworten auf alles, was Sie vor dem Start wissen möchten.

Die Belege werden von Mitarbeitern hochgeladen und durch unsere KI auf Richtigkeit und Steuerfähigkeit überprüft.

Nein, YummyCash können Sie auch ohne Steuerberater nutzen. Es ist jedoch sinnvoll, die Lohnarten einmalig mit einem Steuerberater abzustimmen.

Die Datei ist DATEV-kompatibel und funktioniert auch mit anderen Lohnbuchhaltungsprogrammen, die CSV-Dateien einlesen können.

Sie können die Datei jederzeit abrufen. Nach Monatsende steht sie vollständig mit allen relevanten Daten bereit.

Machen Sie Essenszuschüsse einfach – mit YummyCash!

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